1. Entgelte für die Raumnutzung
Nr. | Nutzung | Miete | Betriebskosten | Entgelt insgesamt |
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1 | Großer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 525,- € 63,- | € 360,- € 42,- | € 885,- € 105,- |
2 | Mittlerer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 410,- € 57,- | € 295,- € 38,- | € 705,- € 95,- |
3 | Empore mit Nr. 1 oder 2 (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 75,- € 13,- | € 50,- € 7,- | € 125,- € 20,- |
4 | Foyer-EG mit Nr.1 oder 2 (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 100,- € 21,- | € 70,- € 14,- | € 170,- € 35,- |
5 | Foyer-EG allein (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 221,- € 33,- | € 69,- € 22,- | € 290,- € 55,- |
Das Nutzungsentgelt setzt sich aus einem Miet- und einem Betriebskostenanteil zusammen.
Der Mietanteil beinhaltet:
- die Ausstattung der Halle mit Tischen und Stühlen (Normmobiliar) nach den Wünschen des Mieters
- die Überlassung der Künstlergarderobe und der Foyers im Erd- und Obergeschoß; bei Überlassung der Foyers in Verbindung mit Märkten (Sammlermärkte u.a.), mit gewerblichen Ausstellungen und mit Betischung/Bestuhlung erfolgt eine gesonderte Berechnung (s. Nrn. 4 und 5)
Der Betriebskostenaufwand beinhaltet:
- den Aufwand für Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung
- die Reinigungskosten
Auf- und Abbauzeiten sowie Proben des Mieters werden der Veranstaltungszeit zugerechnet und mit dem jeweiligen Zeitzuschlag belegt.
Bei mehreren gleichartigen Veranstaltungen am selben Tag, werden die reinen Veranstaltungszeiten zusammengenommen. Die Miete errechnet sich in diesem Fall aus der Gesamtnutzungsdauer. Dies gilt nicht, wenn für jede dieser Veranstaltungen ein besonderes Entgelt oder sonstige Kostenbeiträge (z.B. Seminargebühren) erhoben werden.
Alle Entgelte der Preisliste (ausgenommen der Sanitätsdienst) sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich und gesondert ausgewiesen.