3. Entgelte für Sonderleistungen (Personalkosten)
Zusätzliche Arbeitskosten, sowie Änderungen in der Ausstattung der Räume (z.B. Umstellung von Bankett- in parlamentarische Anordnung oder Banketteinrichtung in Reihenbestuhlung) werden als Sonderleistung in Rechnung gestellt.
Auf Anforderung des Mieters kann vom Vermieter für die Bedienung der technischen Anlagen Personal eingesetzt werden. Die Kostenermittlung erfolgt nach Zeitaufwand; Grundlage der Berechnung ist die gesamte Einsatzzeit des Personals einschließlich des Auf- und Abbaus sowie der Proben.
Angefangene Stunden werden voll angerechnet.
Die Entgelte für die Garderobennutzung ( s. Nr 2. Eng. für Nebenl./13 ) können vom Mieter ausgelöst werden; das von der Vermieterin gestellte Personal unterliegt einem gesonderten Preis ( s. unten Nr. 3. ).
Lfd. Nummer | Sonderleistung | Preis / Stunde |
---|---|---|
1 | Fachpersonal (Licht, Ton) | € 60,- |
2 | Hallenmeister / Saalordner | € 35,- |
3 | Garderobenpersonal (bei Ablösung der Garderobe) | € 22,- |
4 | Sonstiges Personal | Wird vom Mieter weiteres Personal angefordert (Kassen-, Einlasspersonal u.a.) wird der Bedarf gesondert abgerechnet. |
5 | Nachtwache | Über den Bedarf einer Nachtwache wird nach Erfordernis entschieden und gesondert abgerechnet. |
6 | Reinigung | Zwischen- und Zusatzreinigungen sowie die Normalreinigung aufgrund starker Verschmutzung hinaus anfallende Arbeiten werden nach dem tatsächlichen Aufwand (Reinigungsfirma) berechnet. |
7 | Betreuung der Toilettenanlagen | Über den Bedarf einer Toilettenaufsicht wird nach Erfordernis entschieden uns gesondert abgerechnet. |
Alle Entgelte der Preisliste (ausgenommen der Sanitätsdienst) sind Nettopreise.
Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich und gesondert ausgewiesen.