Badnerlandhalle Karlsruhe-Neureut
– Unsere Preislisten –
Badnerlandhalle Karlsruhe-Neureut – Preisliste
Für die Vermietung der Räume und Einrichtungen in der Badnerlandhalle Karlsruhe- Neureut zu kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, Kongressen, Tagungen, Ausstellungen, Vorträgen u.a. werden Entgelte ensprechend der nachfolgenden Preisliste erhoben.
Die Preisliste gliedert sich in folgende Entgelt-Bereiche:
Nr. | Nutzung | Miete | Betriebskosten | Entgelt insgesamt |
---|---|---|---|---|
1 | Großer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 580,- € 70,- | € 404,- € 48,- | € 984,- € 118,- |
2 | Mittlerer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 470,- € 60,- | € 330,- € 42,- | € 800,- € 102,- |
3 | Empore mit Nr. 1 oder 2 (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 80,- € 15,- | € 57,- € 7,- | € 137,- € 22,- |
4 | Rheinstube (Tagespauschale bei Einzelnutzung) | € 158,- | € 53,- | € 211,- |
5 | Nebenräume (Tagespauschale bei zusätzlicher Nutzung zum Saal) | € 42,- | € 11,- | € 53,- |
Abweichend vom Preisverzeichnis, ist eine individuelle Preisgestaltungen, je nach Nutzungsart, möglich.
Das Nutzungsentgelt setzt sich aus einem Miet- und einem Betriebskostenanteil zusammen.
Der Mietanteil beinhaltet:
- die Ausstattung der Halle mit Tischen und Stühlen (Normmobiliar) nach den Wünschen des Mieters
- die Überlassung der Künstlergarderoben und der Foyers im Erd- und Obergeschoss;
bei Überlassung der Foyers in Verbindung mit Märkten (Sammlermärkte u.a.), mit gewerblichen
Ausstellungen und mit Betischung/Bestuhlung erfolgt eine gesonderte Berechnung.
Der Betriebskostenanteil beinhaltet
- den Aufwand für Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung
- die Reinigungskosten
Auf- und Abbauzeiten sowie Proben des Mieters werden der Veranstaltungszeit zugerechnet und mit
dem jeweiligen Zeitzuschlag belegt.
Bei mehreren gleichartigen Veranstaltungen am selben Tag werden die reinen Veranstaltungszeiten
zusammen-genommen. Die Miete errechnet sich in diesem Fall aus der Gesamtnutzungsdauer. Dies gilt nicht,
wenn für jede dieser Veranstaltungen ein besonderes Eintrittsgeld oder sonstige Kostenbeiträge (z.B.
Seminargebühren) erhoben werden.
In Zusammenhang mit der Raumnutzung können als Nebenleistungen technische Einrichtungen sowie Austattungsgegenstände angemietet werden. Für die einzelnen Leistungen werden folgende Entgelte berechnet:
Nr. | Nebenleistung | Preis | |
---|---|---|---|
1 | Beamer | je Tag | € 55,- |
2 | Flügel | je Stunde | € 33,- |
3 | Funkmikrofon | je Stück & Tag | € 32,- |
4 | Lautsprecheranlage | die ersten 4 Stunden | € 42,- |
jede weitere Stunde | € 10,- | ||
5 | Scheinwerferanlage | die ersten 4 Stunden | € 45,- |
jede weitere Stunde | € 11,- | ||
6 | Effektlicht | die ersten 4 Stunden | € 57,- |
jede weitere Stunde | € 21,- | ||
7 | Filmleinwand (5×5 m, stationär) | je Tag | € 54,- |
8 | Filmleinwand (3×3 m, mobil) | je Tag | € 35,- |
9 | Vario-Podeste (2×1 m, höhenverstellbar) | je Stück & Tag | € 19,- |
10 | Klapptische für gewerbliche Ausstellungen | je Stück & Tag | € 5,- |
11 | Fahnen | je Stück & Tag | € 21,- |
12 | Stromverbrauch (ges. Abrechnung) * | – | – |
13 | Müllabfuhr (ges. Abrechnung) | – | – |
* Der Stromverbrauch für halleneigene Beleuchtungs- und Lautsprecheranlagen sowie für Projektionsgeräte ist in den Betriebskosten enthalten.
Nicht enthalten ist der Stromverbrauch bei Anschluß weiterer Anlagen und Geräte durch den Mieter.
Zusätzliche Arbeitskosten, sowie Änderungen in der Ausstattung der Räume (z.B. Umstellung von Bankett- in parlamentarische Anordnung oder Banketteinrichtung in Reihenbestuhlung) werden als Sonderleistung in Rechnung gestellt.
Auf Anforderung des Mieters kann vom Vermieter für die Bedienung der technischen Anlagen Personal eingesetzt werden. Die Kostenermittlung erfolgt nach Zeitaufwand; Grundlage der Berechnung ist die gesamte Einsatzzeit des Personals einschließlich des Auf- und Abbaus sowie der Proben.
Angefangene Stunden werden voll angerechnet.
Die Entgelte für die Garderobennutzung können vom Mieter abgelöst werden; das von der Vermieterin gestellte Personal unterliegt einem gesonderten Preis ( s. unten Nr. 3. ).
Lfd. Nummer | Sonderleistung | Preis / Stunde |
---|---|---|
1 | Fachpersonal (Licht, Ton) | € 69,- |
2 | Hallenmeister / Saalordner | € 58,- |
3 | Garderobenpersonal (bei Ablösung der Garderobe) | € 24,- |
4 | Nachtwache | Über den Bedarf einer Nachtwache wird nach Erfordernis entschieden und gesondert abgerechnet. |
5 | Betreuung der Toilettenanlagen | Über den Bedarf einer Toilettenaufsicht wird nach Erfordernis entschieden uns gesondert abgerechnet. |
Nr. | Fremdleistung | |
---|---|---|
1 | Sanitätsdienst | Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen des DRK Ortsverein Neureut e.V. |
2 | Feuersicherheitswache | Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen der Stadt Karlsruhe. |
3 | Sonstiges Personal | Die Bereithaltung für sonstiges Personal kann auch über einen externen Dienstleister übernommen werden. Die Kosten hierfür werden gesondert abgerechnet. |
4 | Reinigung | Reinigungsleistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand (des Dienstleisters) gesondert abgerechnet. |
Alle Entgelte der Preisliste (ausgenommen der Sanitätsdienst) sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen.
Die Preisliste gliedert sich in folgende Entgelt-Bereiche:
Nr. | Nutzung | Miete | Betriebskosten | Entgelt insgesamt |
---|---|---|---|---|
1 | Großer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 600,- € 73,- | € 420- € 50,- | € 1020,- € 123,- |
2 | Mittlerer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 489,- € 62,- | € 343,- € 44,- | € 832,- € 106,- |
3 | Empore mit Nr. 1 oder 2 (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 83,- € 16,- | € 59,- € 7,- | € 142,- € 23,- |
4 | Rheinstube (Tagespauschale bei Einzelnutzung) | € 164,- | € 55,- | € 219,- |
5 | Nebenräume (Tagespauschale bei zusätzlicher Nutzung zum Saal) | € 44,- | € 11,- | € 55,- |
Abweichend vom Preisverzeichnis, ist eine individuelle Preisgestaltungen, je nach Nutzungsart, möglich.
Das Nutzungsentgelt setzt sich aus einem Miet- und einem Betriebskostenanteil zusammen.
Der Mietanteil beinhaltet:
- die Ausstattung der Halle mit Tischen und Stühlen (Normmobiliar) nach den Wünschen des Mieters
- die Überlassung der Künstlergarderoben und der Foyers im Erd- und Obergeschoss;
bei Überlassung der Foyers in Verbindung mit Märkten (Sammlermärkte u.a.), mit gewerblichen
Ausstellungen und mit Betischung/Bestuhlung erfolgt eine gesonderte Berechnung.
Der Betriebskostenanteil beinhaltet
- den Aufwand für Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung
- die Reinigungskosten
Auf- und Abbauzeiten sowie Proben des Mieters werden der Veranstaltungszeit zugerechnet und mit
dem jeweiligen Zeitzuschlag belegt.
Bei mehreren gleichartigen Veranstaltungen am selben Tag werden die reinen Veranstaltungszeiten
zusammen-genommen. Die Miete errechnet sich in diesem Fall aus der Gesamtnutzungsdauer. Dies gilt nicht,
wenn für jede dieser Veranstaltungen ein besonderes Eintrittsgeld oder sonstige Kostenbeiträge (z.B.
Seminargebühren) erhoben werden.
In Zusammenhang mit der Raumnutzung können als Nebenleistungen technische Einrichtungen sowie Austattungsgegenstände angemietet werden. Für die einzelnen Leistungen werden folgende Entgelte berechnet:
Nr. | Nebenleistung | Preis | |
---|---|---|---|
1 | Beamer | je Tag | € 57,- |
2 | Flügel | je Stunde | € 34,- |
3 | Funkmikrofon | je Stück & Tag | € 33,- |
4 | Lautsprecheranlage | die ersten 4 Stunden | € 44,- |
jede weitere Stunde | € 10,- | ||
5 | Scheinwerferanlage | die ersten 4 Stunden | € 47,- |
jede weitere Stunde | € 11,- | ||
6 | Effektlicht | die ersten 4 Stunden | € 59,- |
jede weitere Stunde | € 22,- | ||
7 | Filmleinwand (5×5 m, stationär) | je Tag | € 56,- |
8 | Filmleinwand (3×3 m, mobil) | je Tag | € 36,- |
9 | Vario-Podeste (2×1 m, höhenverstellbar) | je Stück & Tag | € 20,- |
10 | Klapptische für gewerbliche Ausstellungen | je Stück & Tag | € 5,- |
11 | Fahnen | je Stück & Tag | € 22,- |
12 | Stromverbrauch (ges. Abrechnung) * | – | – |
13 | Müllabfuhr (ges. Abrechnung) | – | – |
* Der Stromverbrauch für halleneigene Beleuchtungs- und Lautsprecheranlagen sowie für Projektionsgeräte ist in den Betriebskosten enthalten.
Nicht enthalten ist der Stromverbrauch bei Anschluß weiterer Anlagen und Geräte durch den Mieter.
Zusätzliche Arbeitskosten, sowie Änderungen in der Ausstattung der Räume (z.B. Umstellung von Bankett- in parlamentarische Anordnung oder Banketteinrichtung in Reihenbestuhlung) werden als Sonderleistung in Rechnung gestellt.
Auf Anforderung des Mieters kann vom Vermieter für die Bedienung der technischen Anlagen Personal eingesetzt werden. Die Kostenermittlung erfolgt nach Zeitaufwand; Grundlage der Berechnung ist die gesamte Einsatzzeit des Personals einschließlich des Auf- und Abbaus sowie der Proben.
Angefangene Stunden werden voll angerechnet.
Die Entgelte für die Garderobennutzung können vom Mieter abgelöst werden; das von der Vermieterin gestellte Personal unterliegt einem gesonderten Preis ( s. unten Nr. 3. ).
Lfd. Nummer | Sonderleistung | Preis / Stunde |
---|---|---|
1 | Fachpersonal (Licht, Ton) | € 72,- |
2 | Hallenmeister / Saalordner | € 60,- |
3 | Garderobenpersonal (bei Ablösung der Garderobe) | € 25,- |
4 | Nachtwache | Über den Bedarf einer Nachtwache wird nach Erfordernis entschieden und gesondert abgerechnet. |
5 | Betreuung der Toilettenanlagen | Über den Bedarf einer Toilettenaufsicht wird nach Erfordernis entschieden uns gesondert abgerechnet. |
Nr. | Fremdleistung | |
---|---|---|
1 | Sanitätsdienst | Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen des DRK Ortsverein Neureut e.V. |
2 | Feuersicherheitswache | Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen der Stadt Karlsruhe. |
3 | Sonstiges Personal | Die Bereithaltung für sonstiges Personal kann auch über einen externen Dienstleister übernommen werden. Die Kosten hierfür werden gesondert abgerechnet. |
4 | Reinigung | Reinigungsleistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand (des Dienstleisters) gesondert abgerechnet. |
Alle Entgelte der Preisliste (ausgenommen der Sanitätsdienst) sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet und gesondert ausgewiesen.