Badnerlandhalle Karlsruhe-Neureut – Preisliste
Preisliste ( gültig ab dem 01.01.2019)
Für die Vermietung der Räume und Einrichtungen in der Badnerlandhalle Karlsruhe- Neureut zu kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, Kongressen, Tagungen, Ausstellungen, Vorträgen u.a. werden Entgelte ensprechend der nachfolgenden Preisliste erhoben.
Die Preisliste gliedert sich in folgende Entgelt-Bereiche:
Nr. | Nutzung | Miete | Betriebskosten | Entgelt insgesamt |
---|---|---|---|---|
1 | Großer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 525,- € 63,- | € 360,- € 42,- | € 885,- € 105,- |
2 | Mittlerer Saal (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 410,- € 57,- | € 295,- € 38,- | € 705,- € 95,- |
3 | Empore mit Nr. 1 oder 2 (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 75,- € 13,- | € 50,- € 7,- | € 125,- € 20,- |
4 | Foyer-EG mit Nr.1 oder 2 (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 100,- € 21,- | € 70,- € 14,- | € 170,- € 35,- |
5 | Foyer-EG allein (Nutzung bis 4 Stunden) Pauschale für jede weitere angefangene Stunde | € 221,- € 33,- | € 69,- € 22,- | € 290,- € 55,- |
Das Nutzungsentgelt setzt sich aus einem Miet- und einem Betriebskostenanteil zusammen.
Der Mietanteil beinhaltet:
- die Ausstattung der Halle mit Tischen und Stühlen (Normmobiliar) nach den Wünschen des Mieters
- die Überlassung der Künstlergarderobe und der Foyers im Erd- und Obergeschoß; bei Überlassung der Foyers in Verbindung mit Märkten (Sammlermärkte u.a.), mit gewerblichen Ausstellungen und mit Betischung/Bestuhlung erfolgt eine gesonderte Berechnung (s. Nrn. 4 und 5)
Der Betriebskostenaufwand beinhaltet:
- den Aufwand für Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung
- die Reinigungskosten
Auf- und Abbauzeiten sowie Proben des Mieters werden der Veranstaltungszeit zugerechnet und mit dem jeweiligen Zeitzuschlag belegt.
Bei mehreren gleichartigen Veranstaltungen am selben Tag, werden die reinen Veranstaltungszeiten zusammengenommen. Die Miete errechnet sich in diesem Fall aus der Gesamtnutzungsdauer. Dies gilt nicht, wenn für jede dieser Veranstaltungen ein besonderes Entgelt oder sonstige Kostenbeiträge (z.B. Seminargebühren) erhoben werden.
Alle Entgelte der Preisliste (ausgenommen der Sanitätsdienst) sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich und gesondert ausgewiesen.
In Zusammenhang mit der Raumnutzung können als Nebenleistungen technische Einrichtungen sowie Austattungsgegenstände angemietet werden. Für die einzelnen Leistungen werden folgende Entgelte berechnet:
Nr. | Nebenleistung | Preis | |
---|---|---|---|
1 | Beamer | je Stunde | € 34,- |
2 | Flügel *) | je Stunde | € 30,- |
3 | Funkmikrofon | je Stück & Tag | € 30,- |
4 | Lautsprecheranlage *) | je Stunde | € 35,- |
5 | Scheinwerferanlage *) | je Stunde | € 40,- |
6 | Filmleinwand (5×5 m, stationär) | je Tag | € 48,- |
7 | Filmleinwand (3×3 m, mobil) | je Tag | € 31,- |
8 | Vario-Podeste (2×1 m, höhenverstellbar) | je Stück & Tag | € 18,- |
9 | Klapptische für gewerbliche Ausstellungen | je Stück & Tag | € 3,- |
10 | Fahnen | je Stück | € 18,- |
11 | Stromverbrauch (ges. Abrechnung) | je kWh | – |
12 | Müllabfuhr (ges. Abrechnung) | – | – |
13 | Garderobe (entspr. aktuellem Preisaushang) | – | – |
1) Weitere Nebenleistungen können auf Anfrage vermittelt werden.
*) Reine Betriebszeit
**) Der Stromverbrauch für halleneigene Beleuchtungs- und Lautsprecheranlagen sowie für Projektionsgeräte ist in den Betriebskosten enthalten.
Nicht enthalten ist der Stromverbrauch bei Anschluß weiterer Anlagen und Geräte durch den Mieter.
Alle Entgelte der Preisliste (ausgenommen der Sanitätsdienst) sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich und gesondert ausgewiesen.
Zusätzliche Arbeitskosten, sowie Änderungen in der Ausstattung der Räume (z.B. Umstellung von Bankett- in parlamentarische Anordnung oder Banketteinrichtung in Reihenbestuhlung) werden als Sonderleistung in Rechnung gestellt.
Auf Anforderung des Mieters kann vom Vermieter für die Bedienung der technischen Anlagen Personal eingesetzt werden. Die Kostenermittlung erfolgt nach Zeitaufwand; Grundlage der Berechnung ist die gesamte Einsatzzeit des Personals einschließlich des Auf- und Abbaus sowie der Proben.
Angefangene Stunden werden voll angerechnet.
Die Entgelte für die Garderobennutzung ( s. Nr 2. Eng. für Nebenl./13 ) können vom Mieter ausgelöst werden; das von der Vermieterin gestellte Personal unterliegt einem gesonderten Preis ( s. unten Nr. 3. ).
Lfd. Nummer | Sonderleistung | Preis / Stunde |
---|---|---|
1 | Fachpersonal (Licht, Ton) | € 60,- |
2 | Hallenmeister / Saalordner | € 35,- |
3 | Garderobenpersonal (bei Ablösung der Garderobe) | € 22,- |
4 | Sonstiges Personal | Wird vom Mieter weiteres Personal angefordert (Kassen-, Einlasspersonal u.a.) wird der Bedarf gesondert abgerechnet. |
5 | Nachtwache | Über den Bedarf einer Nachtwache wird nach Erfordernis entschieden und gesondert abgerechnet. |
6 | Reinigung | Zwischen- und Zusatzreinigungen sowie die Normalreinigung aufgrund starker Verschmutzung hinaus anfallende Arbeiten werden nach dem tatsächlichen Aufwand (Reinigungsfirma) berechnet. |
7 | Betreuung der Toilettenanlagen | Über den Bedarf einer Toilettenaufsicht wird nach Erfordernis entschieden uns gesondert abgerechnet. |
Alle Entgelte der Preisliste (ausgenommen der Sanitätsdienst) sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich und gesondert ausgewiesen.
Nr. | Fremdleistung | Preis | |
---|---|---|---|
1 | Sanitätsdienst | pro Person und Stunde | € 15 |
2 | Feuersicherheitswache | Die Berechnung erfolgt nach den jeweils gültigen Entgeltsätzen der Stadt Karlsruhe |
Alle Entgelte der Preisliste (ausgenommen der Sanitätsdienst) sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich und gesondert ausgewiesen.